Syllabus
Registration via LPIS
Ob und wann etwas mit Strafe bedroht wird, ob das Strafrecht eingesetzt wird oder weniger schwerwiegende Sanktionen ausreichen, wo strafrechtliche Grenzen aus ethischen Gründen gezogen werden müssen und wo nicht, sind Fragen, die sich dem Gesetzgeber immer wieder stellen. Hier treffen Strafrechtspolitik und Rechtsethik zwangsläufig aufeinander. Beispielsweise: Gibt es Situationen, in denen Folter zulässig ist? Wo zieht man die Grenzen für Sterbehilfe? Wann sind Strafen geboten und wann nicht? Welche Zwecke werden mit Strafen überhaupt verfolgt? Welche Grenzen zieht der Rechtsstaat?
Die Lehrveranstaltung dient der Präsentation und dem Verfassen von Seminararbeiten zu rechtsethischen und rechtsstaatlichen Herausforderungen im Strafrecht. Die Teilnehmer:innen sollen dazu angeregt werden, selbstständig Fragestellungen rechtswissenschaftlich, rechtsethisch und rechtsphilosophisch zu bearbeiten.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
· die Methodik fortgeschrittenen wissenschaftlichen juristischen Arbeitens eigenständig auf strafrechtliche Fragestellungen anzuwenden.
· strukturiert und zielgruppengerecht die Ergebnisse in einem Vortrag zu präsentieren.
· aktuelle Fragestellungen mit praxisrelevantem Bezug zu analysieren und mit anderen Seminarteilnehmern zu diskutieren.
Die Teilnehmer:innen haben ein Thema in einer Seminararbeit wissenschaftlich aufzuarbeiten, die Ergebnisse mündlich zu präsentieren und mit den anderen Teilnehmer:innen und den Vortragenden zu diskutieren. Themen können aus einer Themenliste ausgewählt werden.
- Verfassen einer Seminararbeit (45%)
- Referat (40%)
- aktive Beteiligung an den Diskussionen während des Seminars (15%)
Interesse an rechtsethischen und rechtsstaatlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Strafrecht und Strafprozessrecht
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, zugeteilt. Die Zuteilung in Phase II erfolgt nicht nach Wartelistenplatz, sondern nach Studienfortschritt.
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