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Inhalt dieses Kapitels



1) Bundesrecht und Landesrecht



2) Das § 0 - Dokument



3) Fundstellen im Bundesgesetzblatt (BGBl)


Bundesrecht und Landesrecht

Bundesrecht

  • Eingabe der Abkürzung des Gesetzes (zB: IBSG) oder dessen Titel (zB: Interbankmarktstärkungsgesetz) in das Feld „Titel, Abkürzung“ in der Suchmaske unter der Rubrik Bundesrecht/Bundesrecht
  • Durch Eingabe der Paragraphen in die Felder „Paragraph von ... bis“ können bestimmte Paragraphen gesucht werden.
  • Das gesamte Gesetz in konsolidierter Fassung kann über die Funktion „Gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag anzeigen“ aufgerufen werden.

Der folgende Film erklärt die Suche nach Rechtsnormen des Bundesrechts.


Landesrecht

  • aktuelle und diverse ältere LGBl sowie
  • Rechtsvorschriften in konsolidierter Fassung abrufbar
  • Index des Landesrechts:
  • systematisches Verzeichnis der in Kraft stehenden Rechtsvorschriften
  • Zu fast jeder verzeichneten Rechtsvorschrift verweist ein Link auf das entsprechende Dokument.

Anmerkung: Römische Ziffern sind im RIS arabisch zu schreiben. (zB: Art III EGVG: In der Suchmaske ist im Feld „Artikel“ die arabische Zahl „3“ einzugeben.)

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Das § 0 - Dokument

  • Zusammenfassung der wesentlichen Auskünfte zu einer Rechtsnorm des Bundesrechts
  • Eingabe des Titels oder der Abkürzung des Gesetzes in die Suchmaske zur Rechtsnormsuche des Bundesrechts, sowie Eingabe von „0“ in das Feld „Paragraph“
  • Inhalt des § 0 Dokuments:
  • Kundmachungsorgan: Stammfassung und letzte Novelle des Gesetzes
  • Langtitel
  • Änderung:
  • alle Änderungen des Gesetzes mit den Fundstellen im Bundesgesetzblatt (teilweise direkt verlinkt)
  • die Gesetzesmaterialien zu den jeweiligen Änderungen (seit 1996 direkt verlinkt)
  • Rechtsakte des Gemeinschaftsrechts, wenn diese durch die Novellierungen umgesetzt wurden (CELEX-Nummer)
  • Anmerkung „(VfGH)“, wenn die Rechtsnorm vom VfGH aufgehoben wurde
  • evtl. Inhaltsverzeichnis des Gesetzes
  • weitere Informationen (zB: Anhänge, In- oder Außerkrafttretensdatum einzelner Bestimmungen)

Der folgende Film soll die Verwendung des § 0 - Dokuments erklären.


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Fundstellen im Bundesgesetzblatt (BGBl)

  • offizielles Kundmachungsorgan des Bundes:
  • Veröffentlichung von: Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetzen, Verordnungen und bestimmten Staatsverträgen
  • Veröffentlichung über das RIS
  • Angabe von Fundstellen im BGBl:
  • zB: BGBl I 114/1997
  • I: Teil eins des BGBl (Bundesverfassungsgesetze und Bundesgesetze)
  • II: Teil zwei des BGBl (bestimmte Verordnungen)
  • III: Teil drei des BGBl (Staatsverträge des Bundes und für Österreich verbindliche Beschlüsse internationaler Organe)
  • 114: Nummer 114 des jeweiligen Jahres
  • 1997: Jahrgang des BGBl


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