Inhalt dieses Kapitels |
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1) Allgemeines |
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2) Suchoperatoren |
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3) Der Umgang mit Rechtssätzen |
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4) Gleichstellungsformen |
Allgemeines
Das RIS (www.ris.bka.gv.at) ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank und ist seit 2004 das offizielle Kundmachungsorgan für Gesetzgebungsakte der Republik Österreich: Was im Bundesgesetzblatt über das RIS kundgemacht wurde, gilt als Recht in Österreich. Über das RIS haben Sie Zugang zum derzeit geltenden Bundes-, Landes- und (teilweise) Gemeinderecht und können Entscheidungen österreichischer Gerichte suchen und nachschlagen.
Suchoperatoren
Im RIS können Sie Ihre (Entscheidungs-)Suche mit Hilfe von Suchoperatoren einschränken und damit verbessern.
Die folgenden Operatoren sind verwendbar in den Suchfeldern "Suchworte", "Gericht", "Geschäftszahl", "Rechtssatznummer", "Rechtliche Beurteilung" und "Norm".
- UND: ergibt Schnittmenge von Entscheidungen, in denen beide gesuchte Begriffe vorkommen
- ODER: ergibt Vereinigungsmenge von Entscheidungen, in denen entweder der eine oder der andere der gesuchten Begriffe vorkommt
- * (nur am Ende des Suchwortes): gesucht werden alle Entscheidungen, in denen das gesuchte Wort oder der gesuchte Wortteil zumindest am Anfang eines vorkommenden Wortes stehen
- NICHT: ergibt Menge von Entscheidungen, in denen zwar der erste Suchbegriff nicht aber der zweite vorkommt
Der folgenden Film veranschaulicht die Entscheidungssuche mittels Suchoperatoren anhand einiger grafischer Beispiele.
Der Umgang mit Rechtssätzen
- Rechtssatz: enthält in komprimierter Form die wesentlichen Kernaussagen einer gerichtlichen Entscheidung
- liefert einen Überblick über die Judikatur zur Suchanfrage
- Inhalt eines Rechtssatzdokuments:
- Rechtssatznummer
- Geschäftszahl jener Entscheidungen, in denen der Rechtssatz Anwendung gefunden hat, beginnend mit der erstmaligen Anwendung
- einschlägige Rechtsnormen
- verlinkte Entscheidungen, in denen der Rechtssatz Anwendung gefunden hat, in chronologischer Reihenfolge
- bei veröffentlichten Entscheidungen Angaben über Fundstellen der Entscheidungen in Zeitschriften und Amtlichen Sammlungen
Der folgende Film erklärt den Umgang mit Rechtssätzen anhand eines konkreten Recherchebeispiels.
Gleichstellungsformen
Zur genauen Analyse von Rechtssätzen können die in Rechtssätzen verwendeten Gleichstellungsformen herangezogen werden. Dies hilft Ihnen Entwicklungen der (höchstgerichtlichen) Judikatur in kurzer Zeit nachzuvollziehen.
Gleichstellungsformen geben Hinweise bezüglich der Anwendung eines Rechtssatzes in den Entscheidungen des OGH, zu finden bei den Entscheidungstexten unterhalb des Rechtssatzes
Erkennen von Entwicklungen und Tendenzen in der Rechtsprechung zu bestimmten Rechtsfragen
Varianten:
- keine Informationen hinsichtlich der Anwendung des Rechtssatzes Anwendung des Stammrechtssatzes in der konkreten Entscheidung
- nur: nur ein bestimmter, wörtlich wiedergegebener Teil des Rechtssatzes wurde angewandt
- T1/T2/T3…: Bezeichnung der einzelnen Textteile des Rechtssatzes
- Beisatz: Ergänzung oder Konkretisierung des Rechtssatzes
- Vgl auch: Rechtssatz bei fast gleichem Sachverhalt sinngemäß angewandt, aber nicht wortwörtlich wiedergegeben
- nur T1: nur Textteil 1 gelangt zur Anwendung
- auch: Rechtssatz kommt bei annähernd gleichem Sachzusammenhang zur Anwendung, wird aber nur verkürzt oder unvollständig wiedergegeben
Der folgende Film soll die Analyse von Rechtssätzen mittels Gleichstellunngsformen anschaulich machen.