Allgemeines zum Zitieren von Literatur
- Die Namen von Autoren werden kursiv geschrieben.
 
- Anfangsbuchstaben von Vornamen nur in Zweifelsfällen
 
- keine akademischen Grade etc
 
- mehrere Autoren --> Trennung der Namen mit Schrägstrich
 
- Bindestrich nur bei Doppelnamen
 
- zB: Perner/Spitzer/G. Kodek; Kucsko-Stadelmayer
 
- Titel der Arbeit ohne Anführungszeichen
 
- Strichpunkte zwischen mehreren Literaturangaben; Punkt am Ende des Zitates
 
- Fußnoten mit „FN“, Anmerkungen mit „Anm“ und Randzahlen mit „Rz“ abkürzen
 
Aufsätze in Zeitschriften
Langzitat
- zB: Bollenberger/G. Kodek, Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen – Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf Österreich, ZIK 2008, 182 (183 u 185). 
ODER: Bollenberger/G. Kodek, Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen – Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf Österreich, ZIK 2008/310. 
- Name des Autors,
 
- Titel der Arbeit, (hier kein Beistrich, wenn der Titel mit einem Frage- oder Rufzeichen endet)
 
- Untertitel des Aufsatzes nach einem Bindestrich
 
- Name der Zeitschrift (meist Abkürzung)
 
- Jahrgang der Zeitschrift
 
- Seite, auf der der Aufsatz beginnt (ohne „ff“) ODER nach einem Schrägstrich die Nummer der Fundstelle
 
- evtl Hervorhebung bestimmter Seiten des Aufsatzes in Klammern
 
- Danach ist ein „.“ zu setzen.
 
Folgezitat
- Angabe des Titels der Arbeit entfällt, statt Beginnseite kann eine hervorzuhebende Seite zitiert werden
 
- zB: Bollenberger/G. Kodek, ZIK 2008, 182 (FN 11).
 
Sonderhefte
- Nach dem Namen der Zeitschrift und nach einem Beistrich folgt die Abkürzung „SH“ und die Seite, auf der der Beitrag beginnt.
 
- zB: Kalss, Das neue Recht des Gesellschafterausschlusses, GesRZ 2006, SH 39 (45f).
 
Der folgende Film erklärt das Zitieren von Aufsätzen beispielhaft.
Beiträge in Sammelwerken und Festschriften
Sammelwerke
- zB: Beusch, Die Mitwirkung von Laien, in Holoubek/Lang, Die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (2008) 349 (351).
 
- Name des Autors,
 
- Titel des Beitrages,
 
- Herausgeber des Sammelwerkes nach einem „in“ (nicht kursiv),
 
- Titel des Sammelwerkes
 
- in Klammern das Jahr des Erscheinens
 
- Seite, auf der der Beitrag beginnt
 
- evtl Hervorhebung bestimmter Seiten des Beitrages in Klammern
 
- Danach ist ein „.“ zu setzen.
 
- Folgezitat: Angaben des Titels des Beitrages, des Titels des Sammelwerkes und des Jahres des Erscheinens entfallen
 
- zB: Beusch, in Holoubek/Lang 349 (351).
 
Festschriften
- zB: Arnold, Zeitangaben im GmbHG, FS P. Doralt (2004) 1 (3).
 
- nach dem Titel des Beitrages und nach einem Beistrich die Abkürzung „FS“ bzw „GedS“, danach der Name des Geehrten
 
- Folgezitat: zB: Arnold, FS P. Doralt 1 (3).
 
- Angaben des Titels des Beitrages und des Erscheinungsjahres entfallen
 
- Festschriften für Institutionen
 
- zB: Klang, Der Oberste Gerichtshof und die Entwicklung des bürgerlichen Rechts, FS zur Hundertjahrfeier des österreichischen Obersten Gerichtshofes (1950) 80.
 
- Folgezitat: Klang, FS OGH 80.
 
Monografien
Langzitat
- zB: Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht I3 (1997) Rz 3/5f.
 
- Name des Autors,
 
- Titel des Werkes (Bände sind mit römischen Ziffern zu bezeichnen. Die Auflagenzahl wird als hochgestellte Zahl angefügt.)
 
- in Klammern das Jahr des Erscheinens
 
- Randzahl („Rz“) der zitierten Textstelle (evtl mit „f“ für die folgenden Randzahlen).
 
- Sind die Randzahlen nicht durchgängig nummeriert, so wird mit Kapitel/Rz zitiert.
 
- Sind keine Randzahlen vorhanden wird mit Seitenzahlen, wie oben, zitiert.
 
Folgezitat
- zB: Koziol, Haftpflichtrecht I3 Rz 3/5f.
 
- Abkürzung des Titels einem Hauptwort aus dem Titel; Entfall des Erscheinungsjahres
 
Der folgende Film beschäftigt sich mit dem Zitieren von Monografien.
Rezensionen
- Veröffentlichung in wissenschaftlichen Zeitschriften, die den Inhalt eines Buches umschreiben
 
- zB: Lucius, ÖBA 2007, 1004 (Rezension: Aigner/Winternitz, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – Grundriß – Gesetzestext – Materialien [2007]).
 
- Autor, Zeitschrift mit Jahrgang (hier: Österreichisches Bankarchiv), Seite (Rezension: Autor des besprochenen Werkes, Titel des Werkes [Jahr des Erscheinens]).
 
- Folgezitat: Autor, Zeitschrift mit Jahrgang, Seite (Rezension: Autor des besprochenen Werkes).
 
- zB: Lucius, ÖBA 2007, 1004 (Rezension: Aigner/Winternitz).
 
Der folgende Film erklärt das Zitieren von Rezensionen.
Einige wichtige juristische Fachzeitschriften und ihre Abkürzungen
- Juristische Blätter (JBl)
 
- Zivilrecht aktuell (Zak)
 
- Österreichische Juristen-Zeitung (ÖJZ oder EvBl)
 
- Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz (ZIK)
 
- Recht der Wirtschaft (RdW)
 
- Ecolex (ecolex)
 
- Österreichisches Bankarchiv (ÖBA)