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Inhalt dieses Kapitels



1) Allgemeines zum Zitieren von Literatur



2) Aufsätze in Zeitschriften



3) Beiträge in Sammelwerken und Festschriften



4) Monografien



5) Rezensionen



6) Einige wichtige juristische Fachzeitschriften und ihre Abkürzungen


Allgemeines zum Zitieren von Literatur

  • Die Namen von Autoren werden kursiv geschrieben.
  • Anfangsbuchstaben von Vornamen nur in Zweifelsfällen
  • keine akademischen Grade etc
  • mehrere Autoren --> Trennung der Namen mit Schrägstrich
  • Bindestrich nur bei Doppelnamen
  • zB: Perner/Spitzer/G. Kodek; Kucsko-Stadelmayer
  • Titel der Arbeit ohne Anführungszeichen
  • Strichpunkte zwischen mehreren Literaturangaben; Punkt am Ende des Zitates
  • Fußnoten mit „FN“, Anmerkungen mit „Anm“ und Randzahlen mit „Rz“ abkürzen

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Aufsätze in Zeitschriften

Langzitat

  • zB: Bollenberger/G. Kodek, Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen – Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf Österreich, ZIK 2008, 182 (183 u 185).
    ODER: Bollenberger/G. Kodek, Internationale Zuständigkeit für Anfechtungsklagen – Auswirkungen des EuGH-Verfahrens auf Österreich, ZIK 2008/310.
  • Name des Autors,
  • Titel der Arbeit, (hier kein Beistrich, wenn der Titel mit einem Frage- oder Rufzeichen endet)
  • Untertitel des Aufsatzes nach einem Bindestrich
  • Name der Zeitschrift (meist Abkürzung)
  • Jahrgang der Zeitschrift
  • Seite, auf der der Aufsatz beginnt (ohne „ff“) ODER nach einem Schrägstrich die Nummer der Fundstelle
  • evtl Hervorhebung bestimmter Seiten des Aufsatzes in Klammern
  • Danach ist ein „.“ zu setzen.

Folgezitat

  • Angabe des Titels der Arbeit entfällt, statt Beginnseite kann eine hervorzuhebende Seite zitiert werden
  • zB: Bollenberger/G. Kodek, ZIK 2008, 182 (FN 11).



Sonderhefte

  • Nach dem Namen der Zeitschrift und nach einem Beistrich folgt die Abkürzung „SH“ und die Seite, auf der der Beitrag beginnt.
  • zB: Kalss, Das neue Recht des Gesellschafterausschlusses, GesRZ 2006, SH 39 (45f).

Der folgende Film erklärt das Zitieren von Aufsätzen beispielhaft.


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Beiträge in Sammelwerken und Festschriften

Sammelwerke

  • zB: Beusch, Die Mitwirkung von Laien, in Holoubek/Lang, Die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (2008) 349 (351).
  • Name des Autors,
  • Titel des Beitrages,
  • Herausgeber des Sammelwerkes nach einem „in“ (nicht kursiv),
  • Titel des Sammelwerkes
  • in Klammern das Jahr des Erscheinens
  • Seite, auf der der Beitrag beginnt
  • evtl Hervorhebung bestimmter Seiten des Beitrages in Klammern
  • Danach ist ein „.“ zu setzen.
  • Folgezitat: Angaben des Titels des Beitrages, des Titels des Sammelwerkes und des Jahres des Erscheinens entfallen
  • zB: Beusch, in Holoubek/Lang 349 (351).

Festschriften

  • zB: Arnold, Zeitangaben im GmbHG, FS P. Doralt (2004) 1 (3).
  • nach dem Titel des Beitrages und nach einem Beistrich die Abkürzung „FS“ bzw „GedS“, danach der Name des Geehrten
  • Folgezitat: zB: Arnold, FS P. Doralt 1 (3).
  • Angaben des Titels des Beitrages und des Erscheinungsjahres entfallen
  • Festschriften für Institutionen
  • zB: Klang, Der Oberste Gerichtshof und die Entwicklung des bürgerlichen Rechts, FS zur Hundertjahrfeier des österreichischen Obersten Gerichtshofes (1950) 80.
  • Folgezitat: Klang, FS OGH 80.



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Monografien

Langzitat

  • zB: Koziol, Österreichisches Haftpflichtrecht I3 (1997) Rz 3/5f.
  • Name des Autors,
  • Titel des Werkes (Bände sind mit römischen Ziffern zu bezeichnen. Die Auflagenzahl wird als hochgestellte Zahl angefügt.)
  • in Klammern das Jahr des Erscheinens
  • Randzahl („Rz“) der zitierten Textstelle (evtl mit „f“ für die folgenden Randzahlen).
  • Sind die Randzahlen nicht durchgängig nummeriert, so wird mit Kapitel/Rz zitiert.
  • Sind keine Randzahlen vorhanden wird mit Seitenzahlen, wie oben, zitiert.

Folgezitat

  • zB: Koziol, Haftpflichtrecht I3 Rz 3/5f.
  • Abkürzung des Titels einem Hauptwort aus dem Titel; Entfall des Erscheinungsjahres

Der folgende Film beschäftigt sich mit dem Zitieren von Monografien.


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Rezensionen

  • Veröffentlichung in wissenschaftlichen Zeitschriften, die den Inhalt eines Buches umschreiben
  • zB: Lucius, ÖBA 2007, 1004 (Rezension: Aigner/Winternitz, Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 – Grundriß – Gesetzestext – Materialien [2007]).
  • Autor, Zeitschrift mit Jahrgang (hier: Österreichisches Bankarchiv), Seite (Rezension: Autor des besprochenen Werkes, Titel des Werkes [Jahr des Erscheinens]).
  • Folgezitat: Autor, Zeitschrift mit Jahrgang, Seite (Rezension: Autor des besprochenen Werkes).
  • zB: Lucius, ÖBA 2007, 1004 (Rezension: Aigner/Winternitz).

Der folgende Film erklärt das Zitieren von Rezensionen.


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Einige wichtige juristische Fachzeitschriften und ihre Abkürzungen

  • Juristische Blätter (JBl)
  • Zivilrecht aktuell (Zak)
  • Österreichische Juristen-Zeitung (ÖJZ oder EvBl)
  • Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz (ZIK)
  • Recht der Wirtschaft (RdW)
  • Ecolex (ecolex)
  • Österreichisches Bankarchiv (ÖBA)

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