Inhalt dieses Kapitels  |  
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          1) Nationales Recht  |  
      
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          2) Europäische Rechtsnormen (RL und VO)  |  
      
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          3) Das Zitieren von Materialien  |  
      
Nationales Recht
 
  - Abkürzungsregeln des OGH finden sich im RIS unter der Rubrik Judikatur/Justiz/Zitierregeln des OGH.
 
- Form:
 
- Paragraphen („§“), Artikel („Art“), Absätze („Abs“), Zahlen („Z“) und Buchstaben („lit“)
 
- Zwei oder mehrere Paragraphen sind mit „§§“ zu zitieren, zwei oder mehrere Artikel sind mit „Art“ zu zitieren.
 
- Bezeichnung der Rechtsvorschrift lt Abkürzungsverzeichnis mit Fassung
 
- Publikationsorgan („BGBl“, „LGBl“ oder „JABl“)
 
- Beim BGBl ab 1997 ist der Teil des Publikationsorgans anzugeben. („I“, „II“ oder „III“)
 
- Jahrgang des Publikationsorgans
 
- nach einem Schrägstrich die Nummer der Rechtsvorschrift.
 
- zB: §§ 53ff ÄrzteG 1998 BGBl I 1998/169.
 
Der folgende Film erläutert das Zitieren von nationalen Rechtsnormen.
Europäische Rechtsnormen (RL und VO)
 
  Teile des Amtsblatts der EU
- L: Rechtsvorschriften
 
- C: Mitteilungen und Bekanntmachungen
 
Verordnungen
- zB: VO (EG) 2004/139 des Rates v 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl L 2004/24, 1.
 
- „VO“
 
- „(EG)“
 
- Jahr/Nummer der Verordnung
 
- Organ
 
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
 
- Titel der VO,
 
- nach der Bezeichnung des Amtblattes folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
 
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
 
- Folgezitat:
 
- hier: Fusionskontroll-VO (EG) 2004/139 ABl L 2004/24, 1.
 
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
 
- Organ, Datum und Titel entfallen.
 
Richtlinien:
- zB: RL 2003/9/EG des Rates v 27.01.2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaaten, ABl L 2003/31, 18.
 
- „RL“
 
- Jahr/Nummer der Richtlinie
 
- nach einem weiteren Schrägstrich „EG“ oder „EWG“, wenn die RL vor dem Vertrag von Maastricht (1992) erlassen wurde
 
- Organ
 
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
 
- Titel der RL,
 
- nach der Bezeichnung des Amtblattes ("ABl L") folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
 
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
 
- Folgezitat:
 
- hier: Aufnahme-RL 2003/9/EG ABl L 2003/31, 18.
 
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
 
- Organ, Datum und Titel entfallen.
 
Der folgende Film erklärt das Zitieren von europäischen Richtlinien und Verordnungen.
Das Zitieren von Materialien
 
  - Regierungsvorlagen und Ausschussberichte sind mit ihren Fundstellen in den Beilagen zu den stenographischen Protokollen
 
- „ErläutRV“ (für Regierungsvorlagen), „AB“ (für Ausschussberichte)
 
- Nummer der Beilage
 
- Abkürzung der Körperschaft mit vorangestelltem „Blg“
 
- Gesetzgebungsperiode „GP“ mit vorangestellter arabischer Ordnungszahl
 
- evtl Seitenzahl, wenn eine bestimmte Stelle hervorgehoben werden soll.
 
- zB: ErläutRV 797 BlgNR 22. GP 11.