Inhalt dieses Kapitels |
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1) Nationales Recht |
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2) Europäische Rechtsnormen (RL und VO) |
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3) Das Zitieren von Materialien |
Nationales Recht
- Abkürzungsregeln des OGH finden sich im RIS unter der Rubrik Judikatur/Justiz/Zitierregeln des OGH.
- Form:
- Paragraphen („§“), Artikel („Art“), Absätze („Abs“), Zahlen („Z“) und Buchstaben („lit“)
- Zwei oder mehrere Paragraphen sind mit „§§“ zu zitieren, zwei oder mehrere Artikel sind mit „Art“ zu zitieren.
- Bezeichnung der Rechtsvorschrift lt Abkürzungsverzeichnis mit Fassung
- Publikationsorgan („BGBl“, „LGBl“ oder „JABl“)
- Beim BGBl ab 1997 ist der Teil des Publikationsorgans anzugeben. („I“, „II“ oder „III“)
- Jahrgang des Publikationsorgans
- nach einem Schrägstrich die Nummer der Rechtsvorschrift.
- zB: §§ 53ff ÄrzteG 1998 BGBl I 1998/169.
Der folgende Film erläutert das Zitieren von nationalen Rechtsnormen.
Europäische Rechtsnormen (RL und VO)
Teile des Amtsblatts der EU
- L: Rechtsvorschriften
- C: Mitteilungen und Bekanntmachungen
Verordnungen
- zB: VO (EG) 2004/139 des Rates v 20.01.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl L 2004/24, 1.
- „VO“
- „(EG)“
- Jahr/Nummer der Verordnung
- Organ
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
- Titel der VO,
- nach der Bezeichnung des Amtblattes folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
- Folgezitat:
- hier: Fusionskontroll-VO (EG) 2004/139 ABl L 2004/24, 1.
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
- Organ, Datum und Titel entfallen.
Richtlinien:
- zB: RL 2003/9/EG des Rates v 27.01.2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylwerbern in den Mitgliedstaaaten, ABl L 2003/31, 18.
- „RL“
- Jahr/Nummer der Richtlinie
- nach einem weiteren Schrägstrich „EG“ oder „EWG“, wenn die RL vor dem Vertrag von Maastricht (1992) erlassen wurde
- Organ
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
- Titel der RL,
- nach der Bezeichnung des Amtblattes ("ABl L") folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
- Folgezitat:
- hier: Aufnahme-RL 2003/9/EG ABl L 2003/31, 18.
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
- Organ, Datum und Titel entfallen.
Der folgende Film erklärt das Zitieren von europäischen Richtlinien und Verordnungen.
Das Zitieren von Materialien
- Regierungsvorlagen und Ausschussberichte sind mit ihren Fundstellen in den Beilagen zu den stenographischen Protokollen
- „ErläutRV“ (für Regierungsvorlagen), „AB“ (für Ausschussberichte)
- Nummer der Beilage
- Abkürzung der Körperschaft mit vorangestelltem „Blg“
- Gesetzgebungsperiode „GP“ mit vorangestellter arabischer Ordnungszahl
- evtl Seitenzahl, wenn eine bestimmte Stelle hervorgehoben werden soll.
- zB: ErläutRV 797 BlgNR 22. GP 11.