de:35784638
Created by Stefan Unger, last modified by Stefan Unger 07 Jul 2011, at 09:21 AM
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@image_url@ @_text@Created by Stefan Unger, last modified by Stefan Unger 21 Apr 2011, at 11:05 AM
- zB OGH 1 Ob 147/06h; 5 Ob 184/97p.
- zB: 17. 7. 2008; 17. 11. 1998
- zB: OGH 16. 7. 2004, 7 Ob 120/04d; VwGH 26. 5. 1999, 94/12/0299; VfGH 10. 10. 2007, G 187/06.n
- Es genügt eine Fundstelle zu zitieren.
- Nach Möglichkeit ist jene zu wählen, die die Entscheidung am ausführlichsten wiedergibt.
- Ausnahme: Mehrere Glossen müssen zitiert werden.
- zB: OGH 1 Ob 75/00m ZVR 2000/95 (König) = JBl 2001, 114 (Pichler).
Der folgende Film erläutert die oben erläuterten Grundsätze anhand einer Entscheidung des OGH.
- zB: EuGH C-81/98; C-390/95 P.
- zB: EuG T-29/92.
- zB: EuGH 12. 3. 2002, C-168/00, Leitner/TUI, Slg 2002, I-2631.
- Gericht
- Datum der Entscheidung,
- Aktenzahl (C oder T vorangestellt),
- Schlagwort (kursiv: Kläger/Beklagter oder Bezeichnung unter bekannten Begriff, der mit der Entscheidung verbunden wird),
- Sammlung mit Jahrgang,
- Teil I oder II und nach einem Bindestrich Seite der Sammlung.
Der folgende Film erklärt das Zitieren von Entscheidungen der Europäischen Gerichte beispielhaft.
- „EGMR“
- „U“ für Urteil, „E“ für Entscheidung
- Datum (nach einem Abstand „GK“, wenn es sich um eine Entscheidung der Großen Kammer handelt),
- Name des Beschwerdeführers, (kursiv; Ist der Name des Bf mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt, so ist auch der Name des betroffenen Staates anzuführen. zB: A gegen Belgien)
- nach „Nr“ und einem Abstand die Beschwerdenummer,
- evtl „Z“ und nach einem Abstand die Nummer des Absatzes auf den verwiesen wird,
- „EGMR“ vierstellige Jahreszahl und nach einem Bindestrich die Bandnummer in römischen Ziffern. (Sammlung des EGMR)
- Ohne Entscheidungsdatum!
- Behörde
- Aktenzeichen
- Sammlungsnummer. (Die Tausenderstelle wird mit einem Punkt getrennt.)
- zB: VfGH B 3949/96 VfSlg 15.228; VwGH 93/10/0170 VwSlg 14.097; OGH 7 Ob 617/95 HS 27.515; 7 Ob 2152/96p MietSlg 48.149.
- Ohne Entscheidungsdatum!
- nach Behörde und Aktenzeichen der Jahrgang der Sammlung ODER Nummer des Bandes
- nach einem Schrägstrich Nummer der Entscheidung.
- zB: OGH 6 Ob 85/05a SZ 2005/157.
- zB: OGH 8 Ob 219/02t ZIK 2004/33; OGH 7 Ob 299/00x JBl 2002, 36 (37f).
Der folgende Film beschäftigt sich mit in Zeitschriften veröffentlichten Entscheidungen des OGH.
- zB: OGH 7 Ob 228/07s ÖBA 2009, 147 (149f) (krit Perner).
Created by Stefan Unger, last modified by Stefan Unger 21 Apr 2011, at 11:03 AM
- Anfangsbuchstaben von Vornamen nur in Zweifelsfällen
- keine akademischen Grade etc
- mehrere Autoren --> Trennung der Namen mit Schrägstrich
- Bindestrich nur bei Doppelnamen
- zB: Perner/Spitzer/G. Kodek; Kucsko-Stadelmayer
- Name des Autors,
- Titel der Arbeit, (hier kein Beistrich, wenn der Titel mit einem Frage- oder Rufzeichen endet)
- Untertitel des Aufsatzes nach einem Bindestrich
- Name der Zeitschrift (meist Abkürzung)
- Jahrgang der Zeitschrift
- Seite, auf der der Aufsatz beginnt (ohne „ff“) ODER nach einem Schrägstrich die Nummer der Fundstelle
- evtl Hervorhebung bestimmter Seiten des Aufsatzes in Klammern
- Danach ist ein „.“ zu setzen.
- zB: Bollenberger/G. Kodek, ZIK 2008, 182 (FN 11).
- zB: Kalss, Das neue Recht des Gesellschafterausschlusses, GesRZ 2006, SH 39 (45f).
Der folgende Film erklärt das Zitieren von Aufsätzen beispielhaft.
- Name des Autors,
- Titel des Beitrages,
- Herausgeber des Sammelwerkes nach einem „in“ (nicht kursiv),
- Titel des Sammelwerkes
- in Klammern das Jahr des Erscheinens
- Seite, auf der der Beitrag beginnt
- evtl Hervorhebung bestimmter Seiten des Beitrages in Klammern
- Danach ist ein „.“ zu setzen.
- zB: Beusch, in Holoubek/Lang 349 (351).
- nach dem Titel des Beitrages und nach einem Beistrich die Abkürzung „FS“ bzw „GedS“, danach der Name des Geehrten
- Angaben des Titels des Beitrages und des Erscheinungsjahres entfallen
- zB: Klang, Der Oberste Gerichtshof und die Entwicklung des bürgerlichen Rechts, FS zur Hundertjahrfeier des österreichischen Obersten Gerichtshofes (1950) 80.
- Folgezitat: Klang, FS OGH 80.
- Name des Autors,
- Titel des Werkes (Bände sind mit römischen Ziffern zu bezeichnen. Die Auflagenzahl wird als hochgestellte Zahl angefügt.)
- in Klammern das Jahr des Erscheinens
- Randzahl („Rz“) der zitierten Textstelle (evtl mit „f“ für die folgenden Randzahlen).
- Sind die Randzahlen nicht durchgängig nummeriert, so wird mit Kapitel/Rz zitiert.
- Sind keine Randzahlen vorhanden wird mit Seitenzahlen, wie oben, zitiert.
- Abkürzung des Titels einem Hauptwort aus dem Titel; Entfall des Erscheinungsjahres
Der folgende Film beschäftigt sich mit dem Zitieren von Monografien.
- Autor, Zeitschrift mit Jahrgang (hier: Österreichisches Bankarchiv), Seite (Rezension: Autor des besprochenen Werkes, Titel des Werkes [Jahr des Erscheinens]).
- zB: Lucius, ÖBA 2007, 1004 (Rezension: Aigner/Winternitz).
Der folgende Film erklärt das Zitieren von Rezensionen.
Created by Stefan Unger, last modified by Stefan Unger 21 Apr 2011, at 10:54 AM
| Page Name | Content Type | Last Modified | By User | Size (Bytes) |
|---|---|---|---|---|
| Zitieren_EuGH_EuG.flv | video/x-flv | 2011-04-21 10:54:59+02 | Stefan Unger | 2259129 |
Created by Stefan Unger, last modified by Stefan Unger 21 Apr 2011, at 10:54 AM
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|---|---|---|---|---|
| Zitieren_Entscheidungen_allgemein.flv | video/x-flv | 2011-04-21 10:54:39+02 | Stefan Unger | 1482592 |
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| Page Name | Content Type | Last Modified | By User | Size (Bytes) |
|---|---|---|---|---|
| Zitieren_allgemein.flv | video/x-flv | 2011-04-21 10:54:32+02 | Stefan Unger | 1285082 |
Created by Stefan Unger, last modified by Stefan Unger 21 Apr 2011, at 10:54 AM
Inhalt dieses Kapitels |
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1) Nationales Recht |
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2) Europäische Rechtsnormen (RL und VO) |
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3) Das Zitieren von Materialien |
- Paragraphen („§“), Artikel („Art“), Absätze („Abs“), Zahlen („Z“) und Buchstaben („lit“)
- Zwei oder mehrere Paragraphen sind mit „§§“ zu zitieren, zwei oder mehrere Artikel sind mit „Art“ zu zitieren.
- Bezeichnung der Rechtsvorschrift lt Abkürzungsverzeichnis mit Fassung
- Publikationsorgan („BGBl“, „LGBl“ oder „JABl“)
- Beim BGBl ab 1997 ist der Teil des Publikationsorgans anzugeben. („I“, „II“ oder „III“)
- Jahrgang des Publikationsorgans
- nach einem Schrägstrich die Nummer der Rechtsvorschrift.
- zB: §§ 53ff ÄrzteG 1998 BGBl I 1998/169.
Der folgende Film erläutert das Zitieren von nationalen Rechtsnormen.
- „VO“
- „(EG)“
- Jahr/Nummer der Verordnung
- Organ
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
- Titel der VO,
- nach der Bezeichnung des Amtblattes folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
- hier: Fusionskontroll-VO (EG) 2004/139 ABl L 2004/24, 1.
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
- Organ, Datum und Titel entfallen.
- „RL“
- Jahr/Nummer der Richtlinie
- nach einem weiteren Schrägstrich „EG“ oder „EWG“, wenn die RL vor dem Vertrag von Maastricht (1992) erlassen wurde
- Organ
- Datum (Formatierung: TT.MM.JJJJ)
- Titel der RL,
- nach der Bezeichnung des Amtblattes ("ABl L") folgen das Jahr der Kundmachung und nach einem Schrägstrich die Nummer des Amtsblattes,
- erste Seite des Rechtsaktes im Amtsblatt.
- hier: Aufnahme-RL 2003/9/EG ABl L 2003/31, 18.
- Der Titel wird mit einem markanten Wort abgekürzt, danach ein Bindestrich gesetzt.
- Organ, Datum und Titel entfallen.
Der folgende Film erklärt das Zitieren von europäischen Richtlinien und Verordnungen.
- „ErläutRV“ (für Regierungsvorlagen), „AB“ (für Ausschussberichte)
- Nummer der Beilage
- Abkürzung der Körperschaft mit vorangestelltem „Blg“
- Gesetzgebungsperiode „GP“ mit vorangestellter arabischer Ordnungszahl
- evtl Seitenzahl, wenn eine bestimmte Stelle hervorgehoben werden soll.
- zB: ErläutRV 797 BlgNR 22. GP 11.
Created by Stefan Unger, last modified by Stefan Unger 21 Apr 2011, at 10:53 AM
Der folgende Film soll Ihnen einige allgemeine Informationen zum Zitieren geben.
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Created by Stefan Unger, last modified by Stefan Unger 21 Apr 2011, at 10:52 AM
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| Zitieren_Festschriften.flv | video/x-flv | 2011-04-21 10:52:48+02 | Stefan Unger | 3357006 |