Kann ich eine vorgesehene Evaluierung ablehnen?
In Ausnahmefällen ist es möglich bzw. manchmal auch sinnvoll, die verpflichtende LV-Evaluierung abzulehnen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn:
- die Lehrveranstaltung abgesagt wurde,
- Teil einer anderen Lehrveranstaltung (Y-Lösung) ist oder
- nur sehr wenige Teilnehmer/innen hat.
Wenn Sie die LV-Evaluierung ablehnen, geben Sie bitte eine schriftliche Begründung unter Ihrem Account im Evaluierungsportal oder per Email (lehrqualitaet@wu.ac.at) an.
Ich habe die vorgesehene Evaluierung abgelehnt, weil die Teilnehmer/innenzahl sehr gering ist, möchte aber trotzdem gern ein Feedback. Welche Alternativen gibt es?
Für ein individuelles Feedback bieten sich offenere Feedbackvarianten an. Diese sind schnell und einfach durchführbar und gerade für kleine Gruppen geeignet. Anregungen dazu finden Sie in der Teaching & Learning Academy im Themenbereich Feedback.