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3.1 Rechtliche Grundlagen

Wenn Sie Zeitschriftenartikel, Interviewausschnitte oder einfach ein passendes Bild, das Sie im Internet gefunden haben, kurz Werke von Dritten in der Lehre einsetzen, können Fragen auftauchen wie "Darf ich diese Texte eigentlich kopieren und vervielfältigen?", "Muss ich den/die Autor/in vorher um Erlaubnis fragen?".
Werke sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Damit Sie Werke Dritter in Ihrer Lehre unbedenklich nutzen können, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:

Im Folgenden werden diese beiden Möglichkeiten erläutert.

Werknutzung mit Zustimmung des Urhebers / der Urheberin

Rechtlich sind Sie immer auf der sicheren Seite, wenn Sie die Zustimmung des Urhebers/der Urheberin für die Verwendung der Inhalte besitzen. Sie können diese persönlich einholen, indem Sie sich direkt an den/die Urheber/in wenden. Viel einfacher ist es jedoch Werke zu verwenden, deren Lizenzbestimmung Ihnen die Nutzung explizit erlaubt.

Bekannt und weit verbreitet sind die freien oder offenen Lizenzen von Creative Commons (externer Link). Auf welche Weise Sie CC-lizenzierte Werke verwenden dürfen, wird im Detail durch die sechs verschiedenen Lizenzen festgelegt. Ihnen gemeinsam ist, dass Sie CC-lizenzierte Werke kostenlos nutzen können. Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick und reiht die Lizenzen nach dem Grad ihrer öffentlichen Zugänglich- und Nutzbarkeit.

Abb. 1

Achten Sie bei der Nutzung von CC-lizenzierten Materialien auf das korrekte Zitieren des Werkes, das Sie verwenden. Mit Hilfe der "TULLU Regel" fällt dies nicht schwer:  

  • Titel: Titel/ Bezeichnung des Werkes muss angegeben werden 
  • Urheber/in: Ebenso muss der Name des Urhebers/der Urheberin angeben werden 
  • Lizenz: Sie müssen die vom Urheber/von der Urheberin gewährte Lizenz angeben
  • Link zur Lizenz: Sie müssen einen Verweis zum Text der gewährten Lizenz anbieten. Wenn es nicht möglich ist, den Link anzugeben (z. B. bei Videos), soll der Link ausgeschrieben zu sehen sein
  • Ursprungsort (diese Angabe ist freiwillig): Sie sollen den Ursprungsort des Werkes angeben, z. B. mittels Link auf den Fundort 

Platzieren Sie diese Angabe so, dass die Studierenden sofort erkennen, zu welchem Werk sie gehören.

EIN BEISPIEL:

Bei Online-Nutzung


Schwalbenschwanzraupe frisch gehäutet, Robert Mertl, CC BY-NC 2.0, Flickr

Bei Offline-Nutzung


Schwalbenschwanzraupe frisch gehäutet, Robert Mertl, CC BY-NC 2.0, https://www.flickr.com/photos/142541128@N05/43417346152, https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0

In diesem Fall gehen Sie am besten wie folgt vor:  

  • Wählen Sie die für Ihr Werk passende Lizenz. Achten Sie darauf, die aktuelle Version der CC-Lizenzen zu verwenden. Derzeit ist dies die Version 4.0. Ein Auswahlwerkzeug (externer Link) unterstützt Sie bei der Entscheidung für die geeignete Lizenz.
  • Bei der Entwicklung eigener Materialien werden häufig bereits bestehende CC-lizenzierte Werke weiter verarbeitet und sind dann Teil des von Ihnen neu erstellten Werks. Prüfen Sie dabei, ob...
    • die Lizenzen der verarbeiteten Werke zueinander kompatibel sind, und ob die betreffenden Materialien gemeinsam zu einem neuen Werk verarbeitet werden dürfen. Diese Matrix im Abschnitt Open Educational Ressources zeigt Ihnen, welche Kombinationen erlaubt sind.
      EIN BEISPIEL: Ist für eines der verarbeiteten Werke ein „no derivatives“ angegeben, dann dürfen Sie dieses auch zu keiner neuen Ressource verarbeiten.
    • das von Ihnen neu erstellte Werk unter der gewünschten Lizenz veröffentlicht werden darf. Grundsätzlich gilt die Regel: Sollten die verarbeiteten Werke unterschiedliche, zueinander kompatible, Lizenzen aufweisen, dann gilt für das neu erstellte Werk immer die restriktivste der vorkommenden Lizenzen. 
      EIN BEISPIEL: Verwenden Sie ein mit CC BY SA lizenziertes Bild und ein CC BY NC SA lizenziertes Video, dann erhält das neu erstellte Werk die Lizenz CC BY NC SA. Es darf somit nicht kommerziell genutzt werden. 
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Werk diejenigen Informationen beinhaltet, die zukünftige Nutzer/innen für das korrekte Zitieren benötigen (vgl. TULLU-Regel).

Bei Dokumenten (Offline-Nutzung) ist es empfehlenswert, die Lizenz (inkl. CC-Logo und Verweis auf den jeweiligen Lizenztext) in die Fußzeile einzubinden. Auf Webseiten wird sie üblicherweise am Ende der Seite untergebracht. Bei Mediendateien, bei denen die Lizenz nicht direkt eingebettet werden kann, kann sie in der begleitenden Information zur Mediendatei angegeben sein. 

TIPP: Im Abschnitt Sammlungen CC-lizenzierter Materialien am Ende dieses Kapitels finden Sie eine Zusammenstellung von Portalen mit CC-lizenzierten Materialien.

Werknutzung ohne Zustimmung des Urhebers / der Urheberin

Wie erwähnt, gilt grundsätzlich, dass Sie Werke nutzen dürfen, bei denen der/die Autor*in bzw. Urheber*in die Zustimmung erteilt hat. Eine Verwendung ohne Zustimmung ist dann möglich, wenn es sich um eine freie Werknutzung handelt. Zur freien Werknutzung gehören u. a. ...

  • die Vervielfältigung eines Werks zum eigenen und privaten Gebrauch,
  • die digitale Nutzung in Unterricht und Lehre,
  • das urheberrechtliche Zitat.

Was rechtlich erlaubt ist und was nicht, lesen Sie in den folgenden Abschnitten:

Nach § 42 Abs. 6 UrhG dürfen Universitäten für die Zwecke der Lehre Kopien machen und verteilen. Als Lehrende/r dürfen Sie daher Kopien in der für eine Lehrveranstaltung erforderlichen Anzahl machen. D. h., Sie dürfen für jede/n Teilnehmer*in Ihrer Lehrveranstaltung ein Exemplar - bspw. eines Zeitungsartikels - kopieren und in der Lehrveranstaltung austeilen.

Ganze Bücher oder Zeitschriften dürfen nicht kopiert werden.

ACHTUNG: Diese Befugnis gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind (z. B. dürfen Seiten aus einem Lehrbuch nicht kopiert und verteilt werden).

Wenn Sie Bücher oder Skripten als Vorlagen im Sekretariat oder der Bibliothek Ihres Instituts für Studierende zur Verfügung stellen, kopieren die Studierenden die benötigten Materialien selbst. Dies ist zulässig, denn zum eigenen Gebrauch darf jede/r von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier herstellen (§ 42 Abs. 1 UrhG).

ACHTUNG: Studierende dürfen die zum eigenen oder privaten Gebrauch hergestellten Kopien jedoch nicht dazu verwenden, das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, indem sie etwa eine Kopie auf eine frei zugängliche Online-Plattform hochladen.

In diesem Fall stellen Sie eine "digitale" Kopiervorlage zur Verfügung – Ihre Studierenden können sich beliebige "Kopien" des Artikels machen, indem sie diesen auf der Lernplattform in digitaler Form nutzen oder herunterladen und ausdrucken. 

Das ist nach § 42g UrhG - Digitale Nutzung in Unterrich tund Lehre - als freie Werknutzung zulässig. Universitäten können als Bildungseinrichtungen zur Veranschaulichung des Unterrichts oder der Lehre veröffentlichte Werke vervielfältigen und der Öffentlichkeit – Studierende, die an einer Lehrveranstaltung teilnehmen oder sich auf der Lernplattform einloggen, stellen eine Öffentlichkeit dar – zur Verfügung stellen, also z. B. auf eine Lernplattform laden. 

Der Zweck muss eine Veranschaulichung im Unterricht sein. Eine Verwendung ist nur im Umfang zulässig, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten ist. Die Nutzung hat entweder unter der Verantwortung der Bildungseinrichtung in ihren Räumlichkeiten oder an anderen Orten stattzufinden oder in einer gesicherten elektronischen Umgeben, wie z.B. die WU-eigene passwortgesicherte Lernplattform. Klargestellt ist nun auch (§ 57 Abs 3a UrhG), dass – soweit nicht unmöglich – die Quelle und der Name des Urhebers anzugeben ist, wenn ein Werk ganz oder zum Teil auf Grund der freien Werknutzung der Digitalen Nutzungen in Unterricht und Lehre verwendet werden.

ACHTUNG: Es dürfen keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden. Die Nutzung von Werken, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind und bei Filmwerken, deren Erstaufführung (unter bestimmten Bedingungen) noch keine zwei Jahre zurückliegt, ist grundsätzlich in geringfügigen Auszügen (bis 10 % des Werkes) zulässig. Nur in wenigen Sonderfällen (z.B. vergriffene Werke) ist ausnahmsweise eine umfassende Nutzung von Werken zum Schul- und Unterrichtsgebrauch erlaubt. Die zulässige Nutzung geringfügiger Auszüge steht aber unter dem Vorbehalt, dass keine Bewilligung für Nutzungen zu angemessenen Bedingungen erlangt werden kann. Dazu gibt es noch keine Erfahrungswerte, es ist aber davon auszugehen, dass der/die Urheber*in oder Werknutzungsberechtigte eine einfache und rasche Möglichkeit für eine solche Nutzung gewährleisten muss.

Auch bei Materialien/Werken, die im Internet zu finden sind, gilt das Urheberrecht. Wenn Sie diese benutzen möchten, müssen Sie grundsätzlich den/die Urheber*in um Erlaubnis fragen. Eine solche "Erlaubnis" gilt z. B. bei freien Lizenzen (siehe Creative Commons) als erteilt, wenn der Umfang der erteilten Lizenz eingehalten wird. Ohne eine solche Lizenz oder andere Erläuterungen zur Nutzung auf der Website bleibt nur die Möglichkeit direkt um eine Nutzungserlaubnis zu fragen oder sich auf eine freie Werknutzung zu berufen, die eine Nutzung ohne Zustimmung ermöglicht.

Bietet der/die Urheber*in ein Werk zum Download an, darf man zwar davon ausgehen, dass er/sie damit einverstanden ist, dass man dieses Werk herunterlädt, man darf das Werk jedoch nicht wieder hochladen (z. B. auf eine Lernplattform). Dazu müssen Sie, sollte keine freie Werknutzung greifen (z. B. Zitat oder digitale Nutzung in Unterricht und Lehre), die Zustimmung einholen. 

Bei Online-Artikeln (z. B. derStandard.at, DiePresse.com) finden Sie im Impressum, den AGB oder unterhalb des jeweiligen Artikels in der Regel den Copyright-Hinweis und häufig einen entsprechenden Verweis zur Nutzung. 

EIN BEISPIEL:

"Jegliches verwendete Material ist urheberrechtlich geschützt. Die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. gestattet die Übernahme von derStandard.at-Texten in Datenbestände, die ausschließlich für den privaten Gebrauch eines Nutzers bestimmt sind. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung der STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. Die Übernahme von Fotos ist auch für private Zwecke nicht gestattet." derstandard.at/2004778/Impressum-und-Offenlegung 

Das bedeutet, dass ohne schriftliche Zustimmung eine Verwendung grundsätzlich nur für private Zwecke möglich ist. Zulässig ist jedoch eine Verwendung des Online-Artikels unter der freien Werknutzung, d. h. als Zitat (s. Zitatrecht) bzw. zum Zweck der Veranschaulichung im Unterricht im Rahmen der digitalen Nutzung in Unterricht und Lehre.

Eine sichere Möglichkeit, Inhalte von Webseiten bzw. Online-Artikel auf einer Lernplattform einzubinden, ist die Verlinkung auf die entsprechenden Internetseiten. Stellen Sie einfach den Weblink auf der Lernplattform zur Verfügung und Ihre Studierenden gelangen so direkt zum Online-Artikel.

Das Zitatrecht bildet eine gesetzliche Grundlage für die Nutzung von fremden Inhalten auf einer Lernplattform. Voraussetzung ist immer, dass Sie ein eigenes Werk erstellen, z. B. Präsentationsfolien, in dem andere Inhalte/Werke zitiert werden. 

Das Zitat im Urheberrecht meint immer ein direktes Zitat, also eine 1:1 Übernahme (eines Auszugs) des Werkes. Sie können Zitate zur Orientierung über das behandelte Thema anführen, oder um einen Inhalt zu erläutern. 

Zitate dürfen...

  • grundsätzlich nicht einem bloßen Selbstzweck dienen, sondern müssen immer mit dem Inhalt des zitierenden Werkes zusammenhängen,
  • nur im notwendigen Ausmaß verwendet werden und 
  • es muss erkennbar sein, dass es sich um ein Zitat handelt und aus welcher Quelle es stammt. 

ACHTUNG: Es ist nicht erlaubt, dass das eigene Lehrmaterial ausschließlich aus einem Zitat fremder Inhalte/Werke besteht und in dieser Form auf einer Lernplattform bereitgestellt wird.

EIN BEISPIEL für ein zulässiges Zitat:
Der Schriftsteller Haruki Murakami beschäftigt sich in seinen Werken häufig mit Menschen, die einmalige Chancen in ihrem Leben ungenutzt verstreichen lassen, und damit, wie ihr weiteres Leben davon beeinflusst wird. 

„Aber der Schein der Erinnerung ist zu schwach, ihre Sprache besitzt nicht mehr die Klarheit wie vor vierzehn Jahren. Beide gehen, ohne ein Wort zu sagen, aneinander vorbei und verschwinden in der Menge. Auf immer.“

Murakami Haruki, Nora Bierich, Wie ich eines schönen Morgens im April das 100%ige Mädchen sah, btb Verlag, Berlin 1996, Seite 12.

Eine Verwendung zur bloßen Ausschmückung ohne eine inhaltliche Auseinandersetzung wäre auch mit korrekter Angabe der Quelle ein unzulässiges Zitat.

Sammlungen CC-lizenzierter Materialien

Nachfolgend finden Sie eine Liste von Online-Portalen, die Bilder, Fotos, Cliparts und Videos mit CC-Lizenzen anbieten und die Sie frei für Lehrzwecke verwenden können:

Online-Portal Beschreibung
http://bilder.tibs.at

Frei zugängliche Sammlung mit Fotos und Grafiken, die einer eindeutigen CC-Lizenz unterliegen und daher im nicht kommerziellen (Bildungs-)Bereich bedenkenlos einsetzbar sind.
Es muss zumindest der/die Autor/in beim Bild genannt werden.

http://www.flickr.com

Die wohl größte Fotocommunity im Web.

Generell finden Sie bei jedem Bild die Rubrik "Lizenzieren". Durch Klick auf den darunter stehenden Link sehen Sie, welche Lizenzbedingungen es gibt.

TIPP: Um bei der Suche nach einem Bild nur Ergebnisse zu erhalten, die unter CC-Lizenz fallen, klicken Sie neben dem Suchfeld auf "Erweiterte Suche" und markieren Sie die Option "Nur in Inhalten mit einer Creative Commons-Lizenz suchen".

http://openclipart.org

Freie Cliparts zu jeglichem Thema, es ist keine Quellenangabe anzuführen.
http://office.microsoft.com/de-at/images Cliparts der Microsoft Office-Produkte (z. B. Word oder PowerPoint) können in eigene Dokumente eingefügt werden und auch online gestellt werden. Es ist keine Quellenabgabe anzuführen, aber auch keine kommerzielle Nutzung zulässig. Die Suchergebnisse können nach Illustrationen, Fotos und Animationen gefiltert werden.
http://commons.wikimedia.org

Stellt nicht nur gemeinfreie und frei-lizenzierte Bilder, sondern auch Audio- und Videodateien zur Verfügung.
Die Lizenzbedingungen finden Sie unterhalb des Bildes/der Audiodatei/des Videos in der Rubrik "Licensing".

https://www.google.at Die Bildersuche von Google bietet nach Eingabe eines Suchbegriffs die Möglichkeit die Ergebnisliste nach verschiedenen Nutzungsrechten zu filtern.
https://www.youtube.com

YouTube sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, Videos auf anderen Internetseiten, also auch auf einer Lernplattform, einzubetten. Zu diesem Zweck stellt YouTube den dafür erforderlichen HTML-Code zur Verfügung. Eine einfache Anleitung, wie man Videos einbettet, finden Sie unter den folgenden Adressen:

Voraussetzung ist, dass der Urheber/die Urheberin des Videos dieser Form der Nutzung zustimmt. Um sicher zu stellen, dass Sie nur Youtube-Videos verwenden, die unter einer offenen Lizenz zur Verfügung stehen, schränken Sie nach Eingabe Ihres Suchbegriffs die Ergebnisliste auf die freien Lizenzen von "Creative Commons" ein.

Quellen

Borski, S./J. Muuß-Merholz, "OER leichtgemacht mit der TULLU-Regel", in: OERinfo - Informationsstelle OER, https://open-educational-resources.de/oer-tullu-regel, 18.09.2019.

Abb. 1: Eigene Darstellung


Empfohlene Zitierweise:
Rechtliche Grundlagen, Teaching & Learning Academy, Wirtschaftsuniversität Wien, https://learn.wu.ac.at/open/tlac/rechtlichegrundlage, November 2019.


Dieser Text ist lizenziert unter Creative Commons
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Mehr Informationen unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/legalcode.de