9.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Universitätsgesetz 2002 | Satzung der WU | Prüfungsordnung + Studienpläne | Richtlinien + Regelungen | Code of Conduct |
Universitätsgesetz 2002 (UG):
Die rechtliche Grundlage für die Lehre an der WU stellt - wie für alle Universitäten in Österreich - das Universitätsgesetz 2002 dar. Neben den organisations- und personalrechtlichen Grundlagen, regelt das UG auch das Studienrecht. Dazu gehört bspw. die Gliederung der Studien in Bachelor- Master- und Doktoratsstudien, die Regelung der Zulassungsverfahren und der Studieneingangs- und Orientierungsphase. Wenn Sie das UG mit einem Fokus auf Ihre eigene Lehre lesen, finden Sie besonders in den Bereichen „Rechte und Pflichten der Studierenden“ (§ 59) und „Rechtsschutz bei Prüfungen“ (§ 79) wichtige Informationen. Grundlegende Informationen zu Abschlussarbeiten finden Sie in den Paragraphen 80-84.
Link zum UG
Satzung der WU:
Im UG ist festgelegt, dass Universitäten die Ablauforganisation in einer Satzung regeln. Dazu gehören neben der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Universitätsrats, des Senats und anderer Organe auch die Richtlinien für die Durchführung von Evaluierungen, Maßnahmen bei Plagiatsfällen und weitere studienrechtliche Bestimmungen, wie z. B. die Anzahl der zulässigen Prüfungswiederholungen.
Link zur Satzung
Prüfungsordnung + Studienpläne:
Im UG (§51 Abs 2 Z 24) ist geregelt, dass das Curriculum jene Verordnung ist, mit der das Qualifikationsprofil, der Inhalt und der Aufbau eines Studiums und die Prüfungsordnung festgelegt werden. Im Qualifikationsprofil wird beschrieben, welche wissenschaftlichen und beruflichen Qualifikationen die Studierenden im jeweiligen Studium erwerben. Die Prüfungsordnung legt fest, welche Arten von Prüfungen und welche Prüfungsmethoden zulässig sind.
An der WU gibt es eine Prüfungsordnung für alle Studien, die gemeinsam mit dem jeweiligen Studienplan das Curriculum bildet. Im Studienplan sind das Qualifikationsprofil, die Studiendauer, der Studienaufbau und die jeweiligen Lehrveranstaltungstypen geregelt.
In der Prüfungsordnung wird festgelegt, wie Prüfungen ablaufen, wie die Studierenden sich dafür anmelden und wie Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten beurteilt werden. Ein für Ihre Lehre besonders wichtiger Teil der Prüfungsordnung legt fest, welche Prüfungsart ein Lehrveranstaltungstyp aufweist. Damit gehen die Bestimmungen zu den möglichen Teilleistungen und die Anwesenheitsregelung in einer Lehrveranstaltung einher. Da die Prüfungsordnung dadurch für Lehrende besonders relevant ist, gibt es auch eine kommentierte Version (Erläuterung zur Prüfungsordnung), die Anwendungsbeispiele enthält.
Link zur Prüfungsordnung und zu den Erläuterungen zur Prüfungsordnung
Link zu den Studienplänen
Richtlinien und Regelungen:
Richtlinien werden vom Rektorat erlassen und im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Sie regeln einen speziellen Bereich, z. B. die Abhaltung von Prüfungen oder den Umgang mit Plagiaten in Abschlussarbeiten.
Für die Lehre sind vor allem die folgenden beiden Richtlinien besonders relevant:
Richtlinie zur Abhaltung von Prüfungen und zum Umgang mit Erschleichungsfällen
Richtlinie zu Plagiaten und anderem Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen im Rahmen von Abschlussarbeiten
Eine Übersicht über alle geltenden Richtlinien und Regelungen finden Sie auf im WU Intranet.
Code of Conduct:
Der Code of Conduct gilt für alle an der WU beschäftigten Personen sowie für externe Lehrbeauftragte der WU. Er definiert verbindliche Regeln über grundsätzliche Standards der Integrität, den Umgang zwischen Universitätsangehörigen sowie externen Partner/inne/n, Vertraulichkeit, Datenschutz und geistiges Eigentum, Nebenbeschäftigung, Vorteilsannahme und -zuwendung, Finanzgebarung und Nutzung der WU-Ressourcen.
Link zum Code of Conduct
Rechtliche Rahmenbedingungen, Teaching & Learning Academy, Wirtschaftsuniversität Wien, https://learn.wu.ac.at/open/tlac/rechtlich, November 2019.
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