9.2 FAQs
Ankündigung und Planung
Was ist ein Studienplan - und muss ich "meinen" Studienplan kennen?
Der Studienplan gibt u. a. Aufschluss über das Qualifikationsprofil der Absolvent/inn/en, den Studienaufbau und die Studiendauer. Außerdem enthalten Studienpläne die Lehrveranstaltungen, welche die Studierenden für den Studienabschluss absolvieren müssen. An der WU sind die Prüfungsarten (LVP, PI, VUE…) in der Prüfungsordnung geregelt. Informationen zu den Prüfungsarten finden Sie im Bereich Lehre an der WU planen.
Es macht für Sie als Lehrende/r Sinn, den Studienplan in dem Ihre Lehrveranstaltung angeboten wird zu kennen, um abschätzen zu können, was Studierende vor der eigenen Lehrveranstaltung bereits gelernt haben (sollten) und was sie danach noch erwarten wird. Eine Übersicht über die Studienpläne finden Sie hier.
(Warum) muss ich den Syllabus ausfüllen? Welche Infos muss ich den Studierenden zur Verfügung stellen?
Der Syllabus enthält die Informationen über die Lehrveranstaltung, die Sie laut UG vor LV-Beginn an die Studierenden kommunizieren müssen. Dabei handelt es sich um „[…] die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer Lehrveranstaltungen sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen […].“ [§ 59 Abs. 6 UG]
Gerade wenn es um die Reglung der Anwesenheit oder die Beurteilungskriterien in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen geht, ist der Syllabus für die Studierenden sehr wichtig. Die Informationen, die sie darin kommunizieren, sind bindend.
Wie viel Arbeitszeit darf ich meinen Studierenden abverlangen?
Die ECTS-Punkte, die Ihrer Lehrveranstaltung zugeordnet sind, geben eine Orientierung dafür, wie viel Sie von Ihren Studierenden erwarten dürfen. Je ECTS-Punkt werden 25 Arbeitsstunden gerechnet.
In die Berechnung wird der gesamte Arbeitsaufwand, der zum erfolgreichen Abschluss einer Lehrveranstaltung erforderlich ist, eingerechnet. Das beinhaltet die folgenden Punkte:
- Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung
- Nachbereitung
- Anwesenheit
- Selbststudium
- eLearning-Anteile
- Abschlussarbeiten
- Vorbereitung auf Prüfungen
- Organisatorisches
Wie viele Teilleistungen muss/darf ich verlangen?
Die Anzahl der Teilleistungen, die die Note in ihrer Lehrveranstaltung ergeben, richtet sich nach dem LV-Typ. An der WU gibt es die folgenden Typen:
Lehrveranstaltungsprüfung (LVP)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (PI)
Vorlesungsübung (VUE)
Forschungsseminar (FS)
Fachprüfung (FP)
Modulprüfung (MP)
Arbeitsgemeinschaft (AG)
- Im Falle von LVPs muss die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgen.
- Im Falle von PIs müssen mindestens drei Teilleistungen definiert werden.
- Die Beurteilung von VUE und FS basiert auf mindestens zwei Teilleistungen.
- FP und MP sind separate Prüfungen, die meist aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen.
- In AG sind keine Teilleistungen nötig.
Genaueres und Beispiele finden Sie in den Erläuterungen zur Prüfungsordnung
Was zählt als Teilleistung?
Teilleistungen sind abgrenzbare studentische Leistungen, die sinnvoll für sich beurteilbar sind, wie z. B. Homework Assignments, Präsentationen, Prüfungen, Seminararbeiten oder Mitarbeit. Inspiration für andere Formate, die sich als Teilleistungen eignen, finden Sie im Bereich Assignmenttypen. Hilfestellungen zur Erstellung von Prüfungsfragen, insbesondere Multiple-Choice Fragen, finden Sie hier und hier.
Die Gewichtung der Teilleistungen erfolgt entsprechend dem studentischen Aufwand oder der Bedeutung für das Erreichen der Lernziele.
In PIs sollte eine einzelne Leistung nicht notenentscheidend sein, da die Studierenden in PIs fortlaufend beurteilt werden sollten. In VUEs kann der Schwerpunkt auf einer einzelnen Leistung liegen, dennoch sollte deren Gewichtung 80 % nicht übersteigen.
Anwesenheit
Gibt es Anwesenheitspflicht in meinen LVs?
In PIs besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht – die Anwesenheit ist eine Voraussetzung für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung, gilt aber nicht als Teilleistung. Als Richtwert gilt, dass Studierende 80 % anwesend sein müssen, damit sie die Lehrveranstaltung positiv abschließen können. 100 % Anwesenheitspflicht können Diskussionen auslösen, da es durchaus berechtigte Gründe (z. B. ärztlich bestätigte Krankheit) für Fehlstunden gibt.
In der VUE liegt der empfohlene Richtwert für die studentische Anwesenheitspflicht zwischen 50 % und 70 %.
In Forschungsseminaren kann die Anwesenheit der Studierenden herabgesetzt werden - als Richtwert gelten 50 % Anwesenheit.
In der Mitgliederverwaltung auf MyLEARN können Sie für jeden LV-Termin eine Anwesenheitsliste ausdrucken, damit Studierende sich darin eintragen. Um die Anwesenheit stichprobenhaft zu überprüfen, können Sie sich die Mitgliederliste auch mit Fotos der Studierenden anzeigen lassen.
Die jeweilige Regelung der Anwesenheitspflicht muss vorab im Syllabus kommuniziert werden.
Genaueres und Beispiele finden Sie in den Erläuterungen zur Prüfungsordnung
Was passiert, wenn Studierende meine LV abbrechen?
Haben die Studierenden zumindest eine Teilleistung erbracht, ist die Lehrveranstaltung mit nicht genügend zu beurteilen. Wenn sie keine Teilleistung erbracht haben, werden sie von der Lehrveranstaltung abgemeldet und nicht beurteilt. Dies ist mit dem Vermerk „NI“ in LPIS einzutragen.
Was passiert, wenn Studierende eine Prüfung versäumen?
Wenn die/der Studierende wegen eines wichtigen Grundes eine Teilleistung versäumt, die für den Abschluss der Lehrveranstaltung unabdingbar ist, dann müssen Sie der/dem Studierenden ermöglichen die Teilleistung nachzuholen oder eine Ersatzleistung zu erbringen.
Wichtige Gründe können z. B. ein Unfall, eine Krankheit, das Begräbnis eines nahen Angehörigen, ein Gerichtstermin oder eine zeitgleich an der WU stattfindende Prüfung sein.
Das Nachholen der Leistung muss den Studierenden innerhalb desselben Semesters möglich gemacht werden. Für Teilleistungen, die für eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung nicht unbedingt nötig sind, liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie einen Ersatztermin oder eine Ersatzleistung anbieten möchten.
Prüfen und Beurteilen
Wie lange habe ich Zeit um Prüfungen zu beurteilen?
Die Beurteilungsfrist beträgt vier Wochen ab dem Prüfungsdatum (§ 75, Abs. 4, UG). Das gilt für Teilleistungen in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ebenso wie für die gesamte Lehrveranstaltung.
In welcher Form muss ich die Beurteilungskriterien bekannt geben?
Die Kriterien der Beurteilung sind im Syllabus vor Beginn der Lehrveranstaltung bekanntzugeben. Um die Transparenz für die Studierenden zu erhöhen und die Administration zu erleichtern, können Teilleistungen auch im Notenbuch auf LEARN abgebildet werden.
Kann ich Noten online bekanntgeben?
Die Verwaltung von Noten erfolgt elektronisch über das Bach-Tool LV-Administration. Wenn Sie Ihren Studierenden Zwischenstände mitteilen möchten, empfehlen wir, dies über das Notenbuch auf LEARN zu tun. Dieses ist nur für den/die jeweilige/n Studierende/n einsehbar und bietet einen Überblick über erreichte Punkte bzw. Noten von Teilleistungen.
Unter welchen Voraussetzungen sind Studierende von der Prüfung auszuschließen?
Studierende können von der Prüfung ausgeschlossen werden, wenn...
- sie zu spät kommen.
- sie sich im falschen Prüfungsraum befinden.
- sie auch nach zweimaliger Ermahnung noch Ruhe und Ordnung stören.
- sich ihre Identität nicht feststellen lässt.
Was passiert wenn ich jemanden beim Schummeln erwische?
Wenn Studierende unerlaubte Hilfsmittel (Schummelzettel, Mobiltelefon, Smartwatch, Abschreiben von anderen Studierenden) einsetzen, ist die Prüfungsleistung nicht zu beurteilen, mit dem Vermerk „NI“ in LPIS einzutragen und als Prüfungsantritt zu werten. Außerdem wird eine viermonatige Antritts- und Anmeldesperre verhängt.
Wird bei einer Teilleistung in einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung geschummelt, wird die gesamte Lehrveranstaltung für nichtig erklärt. Alle Beteiligten werden für vier Monate für weitere Anmeldungen und Prüfungsantritte zu dieser und parallelen Lehrveranstaltungen gesperrt.
Wenn Sie jemanden beim Schummeln erwischen, füllen Sie bitte das Formular „Protokoll zur Erschleichung einer Prüfungsleistung“ aus und senden es an studienrecht@wu.ac.at.
Gibt ein/e Studierende/r eine fremde Identität vor oder werden Dokumente gefälscht, melden Sie das bitte zusätzlich der Vizerektorin für Lehre und Studierende und es erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Für Details siehe Richtlinie zur Abhaltung von Prüfungen und zum Umgang mit Erschleichungsfällen
Plagiate
Wie finde ich Plagiate in Seminararbeiten/Abschlussarbeiten?
Abschlussarbeiten müssen von den Studierenden auf LEARN zum Plagiatscheck hochgeladen werden. Als Betreuer/in der Abschlussarbeit können Sie den Plagiatscheck auslösen und erhalten innerhalb kurzer Zeit einen Prüfbericht. Infos dazu, wie Sie die Ergebnisse des Plagiatschecks interpretieren, finden Sie unter Abschlussarbeiten im MyLEARN-Guide.
Wenn Sie Hausübungen oder Seminararbeiten auf Plagiate prüfen möchten, können Sie den Plagiatscheck innerhalb der Lernaktivitäten auf MyLEARN durchführen. Sie erhalten bei der abgegebenen Datei einen entsprechenden Link zur Plagiatsprüfung. Die Dokumente, die auf diesem Weg hochgeladen und überprüft werden, dienen als Vergleichsbasis für zukünftige Arbeiten. Wenn Sie die Arbeiten Ihrer Studierenden also regelmäßig überprüfen lassen, können Sie damit auch abgeschriebene Passagen aus Arbeiten von Vorsemestern finden.
Was muss ich tun, wenn ich Plagiate in Hausübungen/Seminararbeiten entdeckt habe?
Wenn Plagiate im Rahmen von Seminararbeiten bzw. schriftlichen Prüfungsarbeiten auftreten, ist die Prüfungsleistung aller beteiligten Personen nichtig und der Prüfungsantritt zu zählen.
Betrifft dieses Fehlverhalten eine Teilleistung im Rahmen einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung (PI), so ist die gesamte PI mit nichtig zu bewerten.
Darüber hinaus werden alle Beteiligten für vier Monate für weitere Anmeldungen und Antritte zu Prüfungen des jeweiligen Faches gesperrt (siehe § 34a Abs. 4 Satzung WU). Weitere Infos in der Richtlinie zu Plagiaten
Was muss ich tun, wenn ich Plagiate in einer Abschlussarbeit entdeckt habe?
Wie mit Plagiaten in Abschlussarbeiten umgegangen wird, hängt davon ab, ob es sich um ein geringfügiges oder ein schweres Plagiat handelt. In der Plagiatsrichtlinie finden Sie einerseits Hilfestellungen zur Einschätzung des Schweregrads von Plagiaten und andererseits eine Übersicht, wie Sie mit Plagiaten umgehen. Wenn Sie ein schweres Plagiat gefunden haben, melden Sie das bitte an plagiate@wu.ac.at.
Richtlinie zu Plagiaten
Muss ich Prüfungen aufbewahren - und wenn ja, wie lange?
Wenn Sie die Beurteilungsunterlagen nicht den Studierenden zurückgeben, müssen Sie diese mindestens sechs Monate ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahren.
Können Studierende Einspruch gegen eine Note erheben? Was muss ich beachten?
Studierende können keinen Einspruch gegen eine Note erheben. Weist allerdings die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung schwere Mängel auf, kann die Prüfung auf Antrag der/des Studierenden per Bescheid aufgehoben werden. Dieser Antrag muss innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Beurteilung eingebracht werden und die/der Studierende muss den Mangel glaubhaft machen können [siehe § 79 Abs. 1 UG].
Muss ich einen Termin für die Einsicht bekanntgeben?
Sie müssen zwar keinen Termin bekanntgeben, aber den Studierenden sechs Monate die Möglichkeit geben, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Wie lange können Studierende Einsicht in ihre Prüfungen nehmen?
Studierende haben ab der Bekanntgabe der Beurteilung sechs Monate das Recht, in die Prüfungsunterlagen Einsicht zu nehmen.
Evaluierung und Feedback
Warum muss ich meine Lehrveranstaltung evaluieren lassen?
Im UG ist geregelt, dass alle Universitäten ein System zur Evaluierung und Qualitätssicherung aufbauen müssen und universitätsinterne Evaluierungen kontinuierlich durchzuführen sind. Die Finanzierungsverordnung und Satzung der WU konkretisieren diese Maßnahmen noch. Dieses System betrifft sowohl die Forschung, als auch die Lehre. Wie die Evaluierung abläuft, wird in der Satzung geregelt.
Wenn Ihre Lehrveranstaltung zur Evaluierung vorgesehen ist, bekommen Sie zu Semesterbeginn ein Email mit den Informationen und Links rund um die Evaluierung.
Eine Beschreibung des Prozesses der Evaluierung finden Sie außerdem im MyLEARN-Guide.
Ich möchte meine LV freiwillig evaluieren lassen – wie geht das?
Wenn Ihre Lehrveranstaltung nicht verpflichtend zur Evaluierung vorgesehen ist, können Sie sie jederzeit freiwillig evaluieren lassen. Bitte kontaktieren Sie dazu evaluierung@wu.ac.at.
Den Prozess der Evaluierung finden Sie außerdem im MyLEARN-Guide.
Im Hörsaal bzw. Seminarraum
Wie kann ich meine Präsentation im Hörsaal/Seminarraum technisch unterstützen?
In allen Lehrräumen der WU können Sie mit dem angehängten Stift direkt auf dem Bildschirm des Vortragenden-PCs bzw. in Dokumente und Anwendungen schreiben, zeichnen und annotieren. So können Sie z. B. Ihre Präsentationsfolien oder PDFs kommentieren und mit Ihren Ergänzungen abspeichern. Auch auf Webseiten können Sie Inhalte mit dem Stift hervorheben oder mit einem Klick einen Screenshot machen, den Sie im digitalen Whiteboard anschließend näher analysieren.
Mehr zur Annotationsfunktion am Monitor finden Sie im WU-Medienguide.
Das SMART Board, ein interaktives Whiteboard, steht in allen Seminarräumen der WU zur Verfügung. Es kann Sie dabei unterstützen, interaktive Lehrszenarien umzusetzen und die Lehre dynamischer zu gestalten. Das SMART Board wird mittels Touchgesten bedient (mit dem Finger) und ermöglicht es, durch Webseiten und Programme zu navigieren, Inhalte auf leeren Seiten einzufügen, zu verschieben und zu verändern, oder kann einfach nur als Whiteboard-/Tafelersatz verwendet werden.
Sie können am SMART Board eine leere digitale Whiteboard-Seite öffnen und diese beliebig befüllen – z. B. um zu zeichnen, Fragen und Input von Studierenden zu sammeln oder Grafiken näher zu analysieren. Die digitalen Whiteboard-Seiten können Sie z. B. als PDF abspeichern und in weiteren LV-Einheiten wiederverwenden.
Mehr zur Verwendung des interaktiven Whiteboards und der Whiteboard-Software finden Sie im WU-Medienguide, sowie im Kapitel "Das interaktive Whiteboard".
Sie können Ihre Lehrveranstaltung oder einzelne Vortragselemente mit dem Lecture Recording Touchpanel in ausgewählten Lehrräumen aufzeichnen und das erstellte Video (=Lecturecast) anschließend für Studierende auf Canvas bereitstellen. Das Lecture Recording umfasst dabei die Aufzeichnung von Präsentation, Kamerabild und Ton.
Eine Übersicht über die ausgestatteten Lehrräume, sowie Anleitungen zum Lecture Recording, finden Sie hier. Wie Sie die Videos auf Canvas bereitstellen und bearbeiten finden Sie im Planet eStream Guide.
Digitale Lehre/MyLEARN
Wie komme ich zu meiner Lehrveranstaltung auf MyLEARN?
Ihre Lehrveranstaltung wird automatisch vor Semesterbeginn auf der Lernplattform MyLEARN angelegt. Studierende, die sich zu Ihrer Lehrveranstaltung über LPIS anmelden, werden automatisch als Mitglied hinzugefügt. Wenn Sie sich auf MyLEARN einloggen, finden Sie auf Ihrer persönlichen Startseite sämtliche Lehrveranstaltungen, die Sie im aktuellen Semester unterrichten. Sie können Ihre Lehrveranstaltung auf MyLEARN individuell gestalten, indem Sie Anwendungen aktivieren, Inhalte erstellen und Kommunikationstools (z. B. FAQs, Foren) öffnen. Im MyLEARN-Guide ist beschrieben, wie Sie Ihre Lehrveranstaltung individuell anpassen können.
Wie kann ich Materialien online bereitstellen?
Im Bereich Lernaktivitäten können Sie Materialien in Form von Downloads (z. B. PPT-Folien, PDFs, Excel-Files) bereitstellen oder Inhaltsseiten (Webseiten) selbst erstellen (z. B. Texte mit vielen Weblinks und eingebetteten Grafiken oder Videos). Zur besseren Übersicht können Sie Ihre Materialien in Ordnern bzw. Lernmodulen organisieren und strukturieren.
Welche Möglichkeiten bietet mir die Lernplattform, um Studierende beim Lernen zu unterstützen?
Im Bereich Lernaktivitäten können Sie Übungsfragen in unterschiedlichen Varianten (z. B. Multiple-Choice Übung, Lückentext oder offene Frage) erstellen, die Studierende zum Mitlernen nutzen können. Selbsteinschätzungstests (Musterklausuren) bieten Ihnen die Möglichkeit, Studierende mit Feedback zum Wissensstand zu versorgen. Mit Lernmodulen bündeln Sie Themengebiete zu abgeschlossenen Wissenseinheiten.
Kann ich Hausübungen auch online abwickeln?
Sie können jede Aktivität auf MyLEARN als „Aufgabe“ definieren und festlegen (siehe MyLEARN-Guide), wie diese Aufgabe von Ihnen beurteilt wird (z. B. Punkte, mit Kommentar, bestanden/nicht bestanden etc.). Als LV-Leiter/in haben Sie Einsicht in die Antworten und Abgaben der Studierenden, können Nachfristen setzen, Abgaben zurückreichen und diese bewerten. Bei einem offenen Arbeitsauftrag laden Studierende direkt auf MyLEARN ihre Dateien hoch, sodass das mühsame Einsammeln per E-Mail oder in ausgedruckter Form obsolet wird.
Empfohlene Zitierweise:
FAQs, Teaching & Learning Academy, Wirtschaftsuniversität Wien, https://learn.wu.ac.at/open/tlac/faqs, November 2019.
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